ABG von City-Inkasso

Allgemeine Geschäftsbedingungen der City-Inkasso GmbH- nachfolgend "CI" genannt -

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unsere Inkassodienstleistungen gegenüber Unternehmen. Forderungen von Verbrauchern werden nicht angenommen. Sofern der Kunde auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäftsbedingungen hinweist, wird diesen widersprochen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Vertragsgegenstand

CI übernimmt für ihre Kunden nach erteiltem Auftrag den Einzug fälliger, bislang unbestrittener Forderungen und erbringt in dem gewünschten Umfang weitere, im Zusammenhang hiermit stehende Dienstleistungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Speicherung, Vertragssprache

  1. Die Leistungsbeschreibungen auf den Internetseiten stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Ein solches Angebot wird erst mit der Online-Mitteilung des Kunden über das Kontaktformular oder auf Grund einer telefonischen oder in Textform erfolgenden Forderungsübergabe abgegeben. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs des Auftrags stellt noch keine Annahme dieses Angebotes dar. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst zustande mit Bestätigung der Forderungsübernahme bzw. der Information über den Beginn des Einzugsverfahrens.
  2. Der Kunde kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers "Speichern unter" die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Wir selbst speichern die Vertragstexte und machen dem Kunden diese auf Wunsch per Email oder per Post zugänglich.
  3. Seine Eingaben kann der Kunde während des Übergabevorgangs jederzeit korrigieren, indem er den Button "Zurück" im Browser wählt und dann die entsprechende Änderung vornimmt. Durch Schließen des Webbrowsers kann der Kunde den gesamten Bestellvorgang jederzeit abbrechen. Weiterhin bietet auch die Übersicht vor Absenden der Online-Übergabe noch eine zusätzliche Korrekturmöglichkeit, auf die der Kunde hingewiesen wird.
  4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 3 Bestimmungen zur Durchführung der Inkassotätigkeit

  1. CI verpflichtet sich, die rechtlich möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Realisierung solcher Forderungen zeitnah durchzuführen. Wünsche des Kunden bezüglich der Vorgehensweise gegen einzelne Schuldner werden - soweit dies möglich und zweckmäßig ist - berücksichtigt.
  2. Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass
    1. CI über die Auswahl der jeweils sinnvollen Betreibungsmaßnahmen im pflichtgemäßen Ermessen entscheidet;
    2. er während der gesamten Bearbeitungsdauer des Auftrags verpflichtet ist, CI unverzüglich über Änderungen der Vermögenslage, der Zahlweise oder der persönlichen Beurteilung des Schuldners zu informieren, CI eventuell benötigte Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen und ansonsten in jeder erforderlichen Form mit CI zu kooperieren;
    3. er nach Auftragserteilung nicht berechtigt ist, ohne vorherige Zustimmung der CI eigene Maßnahmen zur Realisierung der Forderung zu ergreifen;
    4. er verpflichtet ist, CI unverzüglich zu informieren, sofern die Forderung unmittelbar ihm gegenüber durch Zahlung oder in sonstiger Weise gemindert oder ausgeglichen wird;
    5. CI zum Abschluss wirtschaftlich und rechtlich zweckmäßiger Ratenzahlungsvereinbarungen der übergebenen Forderung ohne vorherige Zustimmung des Kunden berechtigt ist.

§ 4 Verrechnung eingehender Zahlungen

Zahlungen auf zum Einzug übergebene Forderungen werden, sofern rechtlich zulässig und vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung, unabhängig davon bei wem sie eingegangen sind, zunächst auf die 1. Hauptforderung, 2. Nebenforderung, 3. Inkassogebühren, 4. Zinsen verrechnet.

§ 5 Vergütung, Auslagen und Kostenerstattung

  1. CI steht aus dem Inkassovertrag eine Vergütung gegen den Auftraggeber zu, die entsprechend dem RVG berechnet wird. Über die Auslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV kommen bei entsprechendem Anlass noch Auslagen für Bonitäts-, Aufenthalts- und Identitätsrecherchen hinzu. Die RVG-Tabelle, die nach Streitwerten strukturiert ist, kann auf der Webseite unter www.city-inkasso.de im Login-Bereich eingesehen werden.
  2. Provisionen werden, soweit sie im Einzelfall vereinbart sind, in einem individuellen Vertrag geregelt. Ohne einen solchen Vertrag fallen keine Provisionen an.
  3. Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, kann der Auftraggeber grundsätzlich verlangen, dass er ihn von den bei der CI anfallenden Gebühren, die der CI aus dem Inkassovertrag gegen den Auftraggeber zustehen, freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Freistellung des Gläubigers durch Kostenerstattung des Schuldners an CI) tritt der Auftraggeber mit Abschluss des Inkassovertrages an Erfüllungs statt an CI ab. CI, die diese Abtretung annimmt, versucht, die Forderung zusammen mit den entstandenen Kosten beim Schuldner beizutreiben. Gelingt das nicht, wird CI ohne eine Zahlung des Schuldners die Gebühren nicht vom Auftraggeber verlangen. Für diesen ist die Tätigkeit der CI ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.

§ 6 Abrechnungsmodalitäten und Kundeninformation

  1. Eingehende Zahlungen werden von CI unter dem Buchungsdatum des Zahlungseinganges abgerechnet.
  2. CI führt für jeden Kunden ein Kundenkonto als Kontokorrent, in das sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten eingestellt werden. Eine Saldierung dieses Kontos und damit eine Auszahlung eingezogenen Fremdgelds und/oder die Fakturierung von Forderungen der CI gegenüber dem Kunden erfolgt monatlich, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart.

§ 7 Verjährung

  1. Eine Verjährungskontrolle durch CI hinsichtlich der zur Einziehung übergebenen Forderungen findet nicht statt. Insoweit ist eine Haftung der CI ausgeschlossen.
  2. Alle Ansprüche gegen CI verjähren in einem Jahr ab Datum der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden.

§ 8 Haftung

  1. CI haftet außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der CI. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und Kardinalpflichten durch die CI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Soweit der Haftungsausschluss nach Absatz 1 (vorstehend) nicht greift, so haftet CI jedoch nur für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.

§ 9 Datenschutz, Aufbewahrungsfristen

  1. Alle Aufträge werden in die Datenverarbeitung übernommen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass CI im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags auch personenbezogene Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes speichert und übermittelt.
  2. Bei erfolgreichem Abschluss eines Auftrags ist CI berechtigt, alle Unterlagen mit Ausnahme des Schuldtitels nach einem Monat ab dem Datum der Versendung der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Anschrift des Kunden zu vernichten. Im Nichterfolgsfall beträgt diese Frist sechs Monate. Die Vernichtung wird erst durchgeführt, nachdem dies dem Kunden in Textform angekündigt worden ist und er nicht reagiert oder sich einverstanden erklärt hat.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Neue AGB werden Vertragsinhalt, sofern sie dem Auftraggeber mitgeteilt wurden und dieser nicht innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Mitteilung widerspricht.
  2. Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.